FAQ

Fragen & Antworten

Immobilien Nippel aus Karlsruhe – Fragen und Antworten!

Eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen ist eine komplexe Angelegenheit. Durch unsere jahrelange Erfahrung sind wir genau der richtige Ansprechpartner bei allen Immobilienfragen. Deshalb haben wir für Sie als Teil unseres Services häufig wiederkehrende Fragen zusammengefasst. Für eine umfassende Beratung können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Für Eigentümer & Verkäufer

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer und wann ist sie fällig?

Die Grunderwerbssteuer ist zunächst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in Baden-Württemberg liegt sie derzeit bei 5% des gesamten Kaufpreises und ist vom Käufer der Immobilie zu bezahlen. Nach der notariellen Beurkundung leitet der Notar den Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt weiter, welches dann die Steuer mittels eines Grunderwerbsteuerbescheid beim Käufer erhebt. Die Steuer ist nach Eingang des Bescheids innerhalb eines Monats fällig.

In welchen Medien bewerben Sie meine Immobilie?

Ihre Immobilie wird in der Regel zuerst unseren vorgemerkten Kunden aus unserer Kundenkartei vorgestellt. Wir haben eine umfangreiche, sehr gut gepflegte Kundenkartei, sodass wir möglicherweise bereits auf diese Weise einen Käufer oder Mieter finden.
Darüber hinaus wird Ihr Objekt in allen großen Internetportalen regelmäßig aktualisiert, sodass wir die maximale Reichweite erreichen.
Außerdem bewerben wir Ihre Immobilie in den bekannten Printmedien der Region wie den BNN, Der Kurier, WO, Pforzheimer Zeitung etc., in den verschiedenen Amts-/ und Mitteilungsblätter sowie in unserem großzügigen Schaufenster.
Weitere Maßnahmen wären Verkaufsschilder, Bauschilder, Werbeplanen bei größeren Immobilien oder Neubauimmobilien, Nachbarschaftsflyer und weitere Maßnahmen.
Unabhängig davon, dass wir ein individuelles und effizientes Vermaktungskonzept erstellen.

Warum stellen Sie keine Grundrisse Ihrer Immobilien ins Internet / Online?

Dies machen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers, da Grundrisse sensible Unterlagen sind und wir keine Einbruchshilfen liefern möchten. Auch Adressen von Immobilien gehören nicht ins Internet. Sowohl Grundriss/e als auch die Adresse der Immobilie erhält ein Interessent im Zuge seiner Exposéanforderung.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf meiner Immobilie benötigt?

Jeder Immobilienverkauf ist individuell und komplex. Die relevanten Unterlagen unterscheiden sich je nach Objektart (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück, etc.). Beispielsweise werden Grundbuchauszüge, Grundrisse, Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, Enegerieausweise oder Ähnliches benötigt.

Mit Ihrer Vollmacht besorgen wir für Sie alle für den Verkauf relevanten Unterlagen.

In welcher Region ist Immobilien Nippel für mich tätig?

Immobilien Nippel ist in der Region rund um Karlsruhe für Sie tätig. Dies umfasst hauptsächlich Karlsruhe, Karlsruhe (Kreis), Enzkreis, Calw (Kreis) und Pforzheim (Baden-Württemberg).

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dadurch wird die Höhe des Energiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs einer Immobilie und mögliche Energiesparpotenziale angegeben. Er beinhaltet Kennwerte über die Gesamt-Energieeffizienz wie beispielsweise den Gebäudetyp, das Baujahr, den wesentlichen Energieträger, den Energieausweistyp sowie den Endenergiebedarf.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Die Energiesparverordnung (EnEV 2013) schreibt vor, dass ein Verkäufer dazu verpflichtet ist, Miet-/ oder Kaufinteressenten über die Energieeffizienz seiner Immobilie aufzuklären. Wesentliche Informationen des Energieausweises müssen schon in einer Anzeige der Immobilie enthalten sein und dürfen einem potentiellen Käufer nicht vorenthalten werden.

Ob die Immobile dabei von dem Eigentümer direkt oder aber über einen Makler vermittelt wird ist hierbei irrelevant. Wer die Pflicht missachtet riskiert ein Bußgeld bis Euro 15.000,-. 

Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, wird eventuell eine Spekulationssteuer fällig. Diese ist eine Unterart der Einkommenssteuer. Ob eine Spekulationssteuer fällig wird oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel gilt, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig sind (§23 EStG), somit auch der Gewinn aus dem Verkauf Ihres Grundstücks, Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. 

Sollten zwischen Erwerb und Verkauf mehr als zehn Jahren liegen, ist die sogenannte Spekulationsfrist abgelaufen und somit Ihr Verkauf von der Spekulationssteuer befreit. Ausschlaggebend ist das Datum des Kaufvertrages. Ebenfalls fällt keine Steuer an, wenn die Immobilie ausschließlich oder im Jahr des Verkaus, sowie die beiden vorangegangenen Kalenderjahre, selbst genutzt wurde (§23 EStG).

Die Summe der jeweilig zu zahlenden Steuern richtet sich nach der Höhe des Wertzuwachses, sowie Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab.

Welche Kosten kommen beim Immobilienverkauf auf mich zu?

Auch hier hängen die Kosten wieder von zahlreichen Faktoren ab. Es gibt jedoch einige Kosten welche häufig für jedes Objekt anfallen. Beispielsweise werden Kosten für die Courtage des Maklers sowie die Kosten für einen Grundbuchauszug fällig.

Sollten noch alte eingetragene Grundbuchschulden vorhanden sein, müssen diese vom Verkäufer gelöscht und bezahlt werden.

Hier sollte keine Frage mehr offen bleiben!

Wenn doch, dann schreiben Sie uns!

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Für Käufer

Welche Kosten kommen beim Immobilienkauf auf mich zu?

Auch für Sie als Käufer hängen die Kosten von zahlreichen Faktoren ab. Die Kosten beim Hauskauf sind je nach Bundesland unterschiedlich. Es gibt jedoch einige Kosten welche standardmäßig für jedes Objekt anfallen. Beispielsweise werden Kosten für die Courtage, den Notar und die Grunderwerbssteuer fällig.

In der Regel lässt sich sagen, dass die Kosten für Gebühren und Verwaltungsaufwand etwa 10% des Kaufpreises betragen.

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer und wann ist sie fällig?

Die Grunderwerbssteuer ist zunächst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in Baden-Württemberg liegt sie derzeit bei 5% des gesamten Kaufpreises und ist vom Käufer der Immobilie zu bezahlen. Nach der notariellen Beurkundung leitet der Notar den Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt weiter, welches dann die Steuer mittels eines Grunderwerbsteuerbescheid beim Käufer erhebt. Die Steuer ist nach Eingang des Bescheids innerhalb eines Monats fällig.

Wo ist Immobilien Nippel für mich tätig?

Immobilien Nippel ist in der Region rund um Karlsruhe für Sie tätig. Dies umfasst hauptsächlich Karlsruhe, Karlsruhe (Kreis), Enzkreis, Calw (Kreis) und Pforzheim (Baden-Württemberg).

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dadurch wird die Höhe des Energiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs einer Immobilie und mögliche Energiesparpotenziale angegeben. Er beinhaltet Kennwerte über die Gesamt-Energieeffizienz wie beispielsweise den Gebäudetyp, das Baujahr, den wesentlichen Energieträger, den Energieausweistyp sowie den Endenergiebedarf.

Welche Dienstleistungen bietet mir Immobilien Nippel?

Neben der Vermittlung von Immobilien bieten wir Ihnen als Käufer ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen rund um Ihre Immobilie. Wir helfen Ihnen gerne bei der Finanzierungsvermittlung, Architektenvermittlung, Innenarchitektenvermittlung und Handwerkervermittlung.

Hier sollte keine Frage mehr offen bleiben!

Wenn doch, dann schreiben Sie uns!

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